David Schramm
handelnd unter der Bezeichnung
Schramm UVV | DGUV Prüfdienst
Gartenstraße 10
15378 Herzfelde
Telefon: 0176 63755603
E-Mail: info@schramm-uvv.de
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
für Prüfleistungen nach BetrSichV, DGUV-Vorschriften und weiteren sicherheitstechnischen Regelwerken
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Prüfleistungen, Dokumentationen, Prüfkennzeichnungen sowie damit zusammenhängende Leistungen zwischen David Schramm, handelnd unter der Bezeichnung Schramm UVV | DGUV Prüfdienst, Gartenstraße 10, 15378 Herzfelde (nachfolgend "Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern.
Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Leistungsumfang
Der Auftragnehmer führt Prüfungen von Arbeitsmitteln, Betriebsmitteln und sicherheitstechnischen Einrichtungen als befähigte Person im Rahmen der vorhandenen Qualifikationen durch. Grundlage sind insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), DGUV Vorschriften, DGUV Regeln, DGUV Informationen sowie Herstellerangaben.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder Prüfauftrag. Die Prüfung ist eine Zustandsfeststellung zum Zeitpunkt der Prüfung und ersetzt nicht die laufenden Betreiberpflichten des Auftraggebers.
3. Auftragserteilung und Vertragsabschluss
Ein Auftrag kommt durch schriftliche, mündliche oder elektronische Beauftragung zustande. Änderungen, Erweiterungen oder Zusatzleistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Der Auftraggeber bestätigt mit Auftragserteilung, zur Beauftragung berechtigt zu sein und alle für die Prüfung erforderlichen Informationen vollständig und richtig bereitzustellen.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu prüfenden Arbeitsmittel zum vereinbarten Prüfungstermin zugänglich, gereinigt, vollständig, prüffähig und soweit erforderlich betriebsbereit sind.
Erforderliche Unterlagen, Nachweise, Bedienungsanleitungen, frühere Prüfberichte sowie ein Ansprechpartner oder Bedienpersonal sind vom Auftraggeber bereitzustellen. Mehraufwand, Wartezeiten oder erneute Anfahrten aufgrund fehlender Voraussetzungen können gesondert berechnet werden.
5. Prüfungen, Dokumentation und Fotografien
Die Prüfungen werden nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach dem Stand der Technik durchgeführt. Festgestellte Mängel und Prüfergebnisse werden dokumentiert.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Dokumentation von Prüfergebnissen, festgestellten Mängeln sowie durchgeführten Prüfungen Fotografien der Arbeitsmittel anzufertigen. Die Aufnahmen dienen ausschließlich der technischen Dokumentation, Nachweisführung und Erstellung von Prüfunterlagen. Eine Veröffentlichung erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers oder soweit gesetzlich zulässig.
6. Prüfkennzeichnung
Prüfplaketten, Prüfanhänger oder sonstige Kennzeichnungen werden ausschließlich bei bestandener Prüfung oder nach erfolgreicher Mängelbeseitigung angebracht.
Das Anbringen einer Prüfkennzeichnung stellt keine Garantie für eine zukünftige Mangelfreiheit dar, sondern dokumentiert das Ergebnis der Prüfung zum Prüfzeitpunkt.
7. Festgestellte Mängel und Betreiberverantwortung
Werden bei der Prüfung Mängel festgestellt, werden diese im Prüfbericht dokumentiert. Bei sicherheitsrelevanten Mängeln kann das Arbeitsmittel als nicht bestanden bzw. nicht weiter verwendbar bewertet werden.
Die Entscheidung über Reparatur, Außerbetriebnahme, Sperrung oder weitere Nutzung des Arbeitsmittels obliegt ausschließlich dem Betreiber. Wird ein Arbeitsmittel trotz festgestellter sicherheitsrelevanter Mängel weiter betrieben, liegt die Verantwortung hierfür ausschließlich beim Auftraggeber bzw. Betreiber.
8. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Die Prüfung elektrischer Anlagen, elektrischer Betriebsmittel sowie elektrische Messungen nach DGUV Vorschrift 3 sind nicht Bestandteil der Prüfleistung, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
Im Rahmen von Prüfungen an Arbeitsmitteln wie z. B. Hubarbeitsbühnen, Kranen, Flurförderzeugen, Hebebühnen oder Baumaschinen können elektrische Komponenten lediglich einer Sichtprüfung auf äußerlich erkennbare Mängel unterzogen werden. Eine elektrotechnische Messung, Bewertung oder Freigabe erfolgt nicht. Eine elektrotechnische Beurteilung durch eine Elektrofachkraft ist nicht Gegenstand der Prüfleistung.
9. Reparaturen, Wartungen und Instandsetzungen
Reparaturen, Wartungen, Instandsetzungen, Mängelbeseitigungen, der Austausch von Bauteilen sowie Material- oder Ersatzteillieferungen sind nicht Bestandteil der Prüfleistung.
Solche Leistungen erfolgen ausschließlich nach gesonderter Beauftragung durch den Auftraggeber und werden zusätzlich berechnet. Dies gilt insbesondere für Ersatzteile, Verbrauchsmaterialien, Arbeitszeit, Fahrzeit, Wartezeit und notwendige Nachprüfungen.
10. Nachprüfungen
Nach Reparaturen, Instandsetzungen, Umbauten, Änderungen oder nach zunächst nicht bestandener Prüfung kann eine erneute Prüfung erforderlich sein.
Nachprüfungen sind eigenständige Leistungen und werden gesondert berechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
11. Preise, Anfahrt und Zusatzaufwand
Es gelten die jeweils vereinbarten Preise. Anfahrten, Wartezeiten, zusätzliche Arbeitszeiten, kurzfristige Zusatzleistungen sowie nicht vorhersehbarer Mehraufwand können gesondert berechnet werden.
Werden Arbeitsmittel nicht prüffähig bereitgestellt oder kann die Prüfung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, können Ausfall-, Warte- und Anfahrtskosten berechnet werden.
12. Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Prüfberichte, Dokumentationen und sonstige Unterlagen können bis zur vollständigen Zahlung zurückbehalten werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
13. Terminabsagen
Terminabsagen durch den Auftraggeber sind bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich.
Bei späterer Absage, Nichterscheinen oder fehlender Prüfmöglichkeit vor Ort können entstandene Ausfall-, Warte- und Anfahrtskosten in Rechnung gestellt werden.
14. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine Haftung für verdeckte, nicht erkennbare oder erst nach der Prüfung auftretende Mängel ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Prüfung erfolgt zerstörungsfrei, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Verantwortung für den sicheren Betrieb der Arbeitsmittel verbleibt jederzeit beim Auftraggeber bzw. Betreiber.
15. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren, Ersatzteile und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
16. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der Vertragsdurchführung, Dokumentation, Abrechnung und gesetzlichen Aufbewahrungspflichten verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
18. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juni 2026
